Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | IX/05/542/2018 | ||
Art: | Durchgehende SG-Beschlussvorlage | ||
Datum: | 12.12.2018 | ||
Betreff: | Jahresabschluss der Samtgemeinde Heemsen für das Haushaltsjahr 2014 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage Samtgemeinde 292 KB |
Sachverhalt:
Der Samtgemeindebürgermeister hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des
Jahresabschlusses der Samtgemeinde Heemsen für das Haushaltsjahr 2014
festgestellt.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in der Zeit vom 01. bis 26. Oktober 2018 den
Jahresabschluss geprüft.
Der Schlussbericht ist am 11. Dezember 2018 eingegangen.
Das Jahresergebnis ist in Höhe von 170.411,41 € (ordentliches Ergebnis =
168.861,41 €, außerordentliches Ergebnis = 1.550,00 €) festgestellt. Es wird
vorgeschlagen, den Jahresüberschuss der Überschussrücklage zuzuführen.
Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss sowie über
die Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters.
Eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters entfällt, weil der
Prüfbericht keine Prüfungsbemerkungen, sondern lediglich Hinweise, enthält.
Der vollständige Jahresabschluss kann im Rathaus, Zimmer-Nr. 14,
eingesehen werden.
Seitens des Rechnungsprüfungsamtes steht einer Entlastung des
Samtgemeindebürgermeisters nichts entgegen.
Die Beschlüsse sind
der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Anlagenverzeichnis:
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Rechenschaftsbericht 2014
- Prüfbericht 2014
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wird beschlossen.
b) Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von
170.411,41 € (ordentliches Ergebnis = 168.861,41 €, außerordentliches Ergebnis
= 1.550,00 €) wird der Überschussrücklage zugeführt.
c) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 gem.
§ 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG Entlastung erteilt.
Finanzierung: