Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | IX/05/504/2018 | ||
Art: | Durchgehende SG-Beschlussvorlage | ||
Datum: | 01.11.2018 | ||
Betreff: | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 hier: Unterrichtung gemäß § 117 NKomVG |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage Samtgemeinde 437 KB |
Sachverhalt:
Nach § 117 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) entscheidet der Hauptverwaltungsbeamte im
Laufe des Haushaltsjahres über über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen in Fällen von unerheblicher Bedeutung.
Gemäß der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Heemsen
für das Haushaltsjahr 2013 gilt eine Wertgrenze von 3.000,00 € als unerheblich.
Die Unterrichtung des Rates und des
Verwaltungsausschusses in Fällen von unerheblicher Bedeutung erfolgt spätestens
mit der Vorlage des Jahresabschlusses (§ 117 Abs. 2 Satz 2 NKomVG).
Nachrichtlich sind auch die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gelistet, die die
Unerheblichkeitsgrenze überschreiten. Diese wurden bereits durch Ratsbeschluss bestätigt.
Anlagenverzeichnis:
Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen 2013
Beschlussvorschlag:
Es werden die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 zur Kenntnis genommen.