Sachverhalt:
Folgender
Änderungsbedarf besteht:
- Die Mitgliedsgemeinden haben beschlossen
der Samtgemeinde die Aufgabe „Breitbandversorgung“ zu übertragen.
Drakenburg –
Ratsbeschluss vom 18.10.2016
Haßbergen –
Ratsbeschluss vom 20.10.2016
Heemsen –
Ratsbeschluss vom 17.10.2016
Rohrsen –
Ratsbeschluss vom 19.10.2016
è § 3 der Hauptsatzung ist zu ergänzen.
- Die Wertgrenze für über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie die Vergabe von
Rechtsgeschäften sollte auf Empfehlung des Finanzausschusses von bisher
3.000,00 € auf 5.000,00 € angehoben werden.
Der Erhöhung wurde bereits in der
Haushaltssatzung vollzogen.
è § 6 der Hauptsatzung ist noch zu ändern.
- Die bestehende Hauptsatzung enthält in
den §§ 7, 8 und 10 noch Verweise auf die NGO.
è §§ 7, 8 und 10 der Hauptsatzung erhalten
Verweise auf das NKomVG.
Da die Änderungen keine Regelungen enthalten, die die Bürgerinnen und Bürger
belasten, ist ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.01.2017 zulässig.
Die Zuständigkeit liegt gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 5 i.V.m. § 99 Abs. 3
NKomVG beim Samtgemeinderat.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 2.
Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Heemsen
Beschlussvorschlag:
Die 2. Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Heemsen wird in der
vorliegenden Form beschlossen / nicht beschlossen.
Finanzierung: