Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2019
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.04.2019 SG-FA/005/IX |
Beschluss: | mehrheitlich zugestimmt |
Vorlage: | IX/05/596/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage Samtgemeinde 514 KB |
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat mit 6
Ja-Stimmen und einer Gegenstimme folgenden Beschluss:
Haushaltssatzung und –plan für das Haushaltsjahr
2019 werden wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der
ordentlichen Erträge auf 6.023.700
€
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 6.429.900
€
1.3 der
außerordentlichen Erträge auf 500
€
1.4 der
außerordentlichen Aufwendungen auf 0
€
2. im Finanzhaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.706.300
€
2.2 der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.015.800
€
2.3 der
Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.234.800
€
2.4 der
Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.019.000
€
2.5 der
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 784.200
€
2.6 der
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 298.400
€
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushalts 7.725.300
€
- der Auszahlungen des Finanzhaushalts 8.333.200
€
§ 2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 784.200 €
festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 600.000 € festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage wird nach der
Bemessungsgrundlage der Kreisumlage auf 56,29 v.H. festgesetzt.
§ 6
Für die Befugnis
des Samtgemeindebürgermeisters, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten Aufwendungen und
Auszahlungen bis zu 5.000 € im Einzelfall als unerheblich.
Stellv. Ausschussmitglied Klages stellt den Antrag auf sofortige Abstimmung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.