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Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6.3: Förderrichtlinie QuiK
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.03.2019 JKA/006/IX |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Im Herbst letzten Jahres hatte das Land Niedersachsen die Förderrichtlinie QuiK um zwei Jahre verlängert.
Der Landkreis hat daraufhin für alle Gemeinden einen Antrag beim Land gestellt. Die Arbeitsverträge mit den vorhandenen QuiK-Kräften wurden in den Gemeinden verlängert oder neu abgeschlossen.
Am 18.12. kam die Meldung, dass der Maßnahmezeitraum von zwei Jahren kurzfristig auf ein Jahr verkürzt worden ist. Es musste beim Land ein neuer Antrag gestellt werden.
Inwieweit eine Förderung über das Jahr 2019 hinausgehen wird, ist bis heute offen.