Beschluss:
Auf die Bildung von
Sammelposten für Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungswerten
zwischen 150,00 und 1.000,00 Euro netto wird unter Bezug auf § 63 Abs. 1 Satz 2
KomHKVO erst ab dem Haushaltsjahr 2021 verzichtet.
Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage.
Es wird einstimmig folgender Beschluss gefasst: